Hausverwaltung
Ihre Immobilie, gut betreut...


AGB's 
Büsumer Immobilien-Service GmbH
Fritz-Reuter-Str. 1, 25761 Büsum

Vorbemerkung
Die Wohnungs- und Immobilienverwaltung Büsumer Immobilien-Service GmbH widmet sich der Erfüllung von Hausverwaltungsverträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche.

§ 01 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamieienhäusern, den Handel mit Immobilien und Dienstleistungen. Grundlage bildet der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

§ 02 Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Vertrages. In der Regel wird der Vertrag für die Dauer von drei bis fünf Jahren geschlossen. Er ist in der Regel kündbar mit vierteljährlicher Frist zum Ende das Wirtschaftsjahres. Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die gestzlichen Kündigungsbedingungen zur Verwalterbestellung bleiben unberührt und gelten vorrangig.

§ 03 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Vorgabe des Vertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils am 3. Werktag eines Monats fällig. Werden vom Auftragnehemer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erherbung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§ 04 Haftung
Die Haftung des Auftragsnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursachte Schäden.

§ 05 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Veratrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.